Uchter Karnevalsverein U.K.R. - Satzung Seite - 1 - von 4 §1 Name, Sitz und Zweck des Vereines 1) Der Uchter Karnevalsverein Verein U.K.R. ( für Uchte-Köln-Rio, Welches der alte Vereinsname war, nach dem lokal bekannten Spruch Uchte-Bohmte-Genua,) ist ein Karnevalsverein mit Sitz in Uchte, der sich zum Ziel gesetzt hat, an Karnevalsumzügen und anderen öffentlichen lokalen Veranstaltungen teilzunehmen. §2 Gemeinnützigkeit 1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2) Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. 3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder bei Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. 4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütung begünstigt werden. §3 Mitgliedschaft 1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Arbeit des Vereins durch Beiträge, Spenden oder aktive Mitarbeit zu unterstützen. 2) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des Vorstandes. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Sie wird mit Ablauf des Monats wirksam, in dem der Austritt erklärt wurde. 3) Von der Mitgliedschaft kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wer das Ansehen des Vereins schädigt oder die Durchführung der Zwecke und Aufgaben des Vereins vorsätzlich behindert oder verhindert. §4 Pflichten der Mitglieder 1) Alle Mitglieder haben die Aufgaben des Vereins in gemeinsamer Verantwortung zu tragen und weiterzuentwickeln. 2) Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und sind vierteljährlich im voraus zu zahlen. §5 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand c) der Kassenwart §6 Die Mitgliederversammlung 1) Die Mitgliederversammlung ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. 2) Die Mitgliederversammlung ist durch die Einladung des 1. Vorsitzenden, der die Mitgliederversammlung leitet, unter Angabe der Tagesordnung, mindestens 7 Tage vorher an alle Mitglieder, einzuberufen. 3) Wird von mindestens einem Drittel der Mitglieder die Durchführung einer Mitgliederversammlung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt, so hat der Vorsitzende innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrages die Mitgliederversammlung einzuberufen. 4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss die Mitgliederversammlung innerhalb von einer Woche mit gleicher Tagesordnung erneut einberufen werden. Diese Mitgliederversammlung ist dann unabhängig von der Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlussfähig, worauf in der Einladung der Sitzung hinzuweisen ist. 5) Die Mitgliederversammlung entscheidet in einfacher Mehrheit (Stimmenmehrheit). 6) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Stimmenthaltungen und ungültigen Stimmen zählen nicht mit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 7) Satzungsänderungen können nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. 8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und einem Mitglied der Mitgliederversammlung zu unterschreiben ist. §7 Aufgabe der Mitgliederversammlung 1) Sie wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Vorstandes. 2) Sie beschließt über den Vereinshaushalt und die Mitgliederbeiträge. 3) Sie nimmt den vom Vorstand am Schluss eines jeden Kalenderjahres zu erstattenden Rechenschafts- und Jahresabschlußbericht entgegen. 4) Sie entlastet den Vorstand. 5) Sie beschließt über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins. 6) Sie ist bei allen für den Bestand des Vereins wichtigen Entscheidungen zu hören. §8 Aufgaben des Vorstandes 1) Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzenden 2. Vorsitzenden Kassenwart zwei Beisitzern 2) Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Gewählt ist, wer die Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf sich vereint. 3) Der Vorstand wird auf Dauer von einem Jahr gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb dieses Jahres aus, so vertritt bis zu dieser Zeit ein Beisitzer das freigewordene Aufgabengebiet. 4) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er wird vom 1. Vorsitzenden einberufen. Er ist nur bei Anwesenheit aller Vorstandsmitglieder beschlussfähig. 5) Ist unter den Vorstandsmitgliedern keine Einigung zu erreichen, so entscheidet die Mitgliederversammlung. 6) Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam. 7) Dem ersten Vorsitzenden obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. §9 Auflösung 1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des gemeinnützigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Stolzenauer Karnevalsverein ( SKV e.V. ) oder einer sonstigen gemeinnützigen Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 2) Die Auflösung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Die Auflösung kann nur bei Anwesenheit von zwei Drittel der Mitglieder beschlossen werden. Es müssen aber mehr als die Hälfte der insgesamt eingetragenen Mitglieder der Auflösung zustimmen. §10 Kalenderjahr 1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr und beginnt am 1.1. jeden Jahres und endet am 31.12. jeden Jahres. §11 Inkrafttreten 1) Diese Satzung ist mit Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Stolzenau in Kraft getreten. Die Satzung wurde vorgelesen und durch Unterschriften bestätigt: 1. Vorsitzender: ............................................... Vor- und Nachname, Ort, den Datum, Unterschrift 2. Vorsitzender: ............................................... Vor- und Nachname, Ort, den Datum, Unterschrift Kassenwart: ............................................... Vor- und Nachname, Ort, den Datum, Unterschrift 1. Beisitzer: ............................................... Vor- und Nachname, Ort, den Datum, Unterschrift 2. Beisitzer: ............................................... Vor- und Nachname, Ort, den Datum, Unterschrift